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Das ist Herbert und er will wissen: Für wen gilt die Entgelttransparenzrichtlinie?

Herbert, ein neugieriger und wissbegieriger Mensch, hat gehört, dass die EU eine neue Richtlinie eingeführt hat, die mit gerechter Bezahlung zu tun hat. Als moderner Bürger will er wissen: Für wen gilt die Entgelttransparenzrichtlinie? Hier ist eine einfache Erklärung für alle, die es interessiert.

Für wen gilt die Entgelttransparenzrichtlinie?

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie richtet sich sowohl an Arbeitnehmer als auch an Unternehmen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Ihr Ziel ist es, mehr Gleichheit und Fairness bei der Bezahlung von Männern und Frauen zu schaffen. Aber für wen gilt sie genau? Schauen wir uns das im Detail an.

Für Arbeitnehmer

Herbert und alle anderen Beschäftigten in der EU profitieren direkt von den neuen Regelungen. Die Richtlinie gilt für alle Arbeitnehmer unabhängig von Branche oder Position. Konkret bedeutet das:

  1. Recht auf Informationen: Herbert kann von seinem Arbeitgeber Auskunft darüber verlangen, wie die Bezahlung seiner Kollegen aussieht, die eine ähnliche Arbeit machen.
  2. Keine Geheimhaltungsklauseln: Unternehmen dürfen ihre Mitarbeiter nicht daran hindern, offen über ihre Gehälter zu sprechen.
  3. Schutz vor Diskriminierung: Arbeitnehmer haben das Recht, sicherzugehen, dass sie für gleichwertige Arbeit auch gleich bezahlt werden.

Für Unternehmen

Auch Unternehmen in der EU sind von der Entgelttransparenzrichtlinie betroffen. Sie gilt insbesondere für:

  • Größere Unternehmen: Arbeitgeber mit mehr als 250 Beschäftigten müssen regelmäßige Berichte über Löhne erstellen und darlegen, ob es geschlechtsspezifische Unterschiede gibt.
  • Alle Arbeitgeber: Auch kleinere Unternehmen müssen sicherstellen, dass keine Diskriminierung bei der Entlohnung stattfindet.
  • Beweislast: Stellt ein Mitarbeiter wie Herbert fest, dass er für die gleiche Arbeit weniger verdient als eine Kollegin, liegt die Beweislast bei dem Unternehmen.

Warum gilt die Richtlinie für alle?

Herbert hat sicherlich schon vom Gender Pay Gap gehört – dem Unterschied zwischen den durchschnittlichen Gehältern von Frauen und Männern. In der EU beträgt dieser Unterschied etwa 13 %. Die Entgelttransparenzrichtlinie soll dazu beitragen, diese Lücke zu schließen und die Arbeitswelt gerechter zu machen. Sie gilt daher für alle Arbeitnehmer und Unternehmen, die in den EU-Mitgliedstaaten tätig sind.

Was hat Herbert davon?

Herbert kann sich sicher sein, dass er fair behandelt wird. Sollte es dennoch Unterschiede bei der Bezahlung geben, hat er klare Rechte und Möglichkeiten, dies zu klären. Durch die Richtlinie wird nicht nur die Transparenz erhöht, sondern auch die Fairness am Arbeitsplatz gestärkt.

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