Das ist Herbert, und er will wissen: Für wen gilt die Entgelttransparenzrichtlinie?

Herbert, ist neugierig und wissbegierig – und hat aufgeschnappt, dass die EU eine neue Richtlinie zur fairen Bezahlung eingeführt hat. Als aufgeklärter Bürge möchte er verstehen, wer davon betroffen ist. Die Antwort darauf ist gar nicht so kompliziert: Eine verständliche Erklärung für alle, die genauer hinschauen wollen.

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Was ändert sich jetzt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie betrifft sowohl Beschäftigte als auch Unternehmen in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Ihr zentrales Anliegen: mehr Gleichheit und Gerechtigkeit bei der Bezahlung von Frauen und Männern. Doch wer ist konkret von der Regelung betroffen? Ein genauer Blick lohnt sich.

Für Arbeitnehmer

Herbert und alle anderen Beschäftigten in der EU profitieren direkt von den neuen Regelungen. Die Richtlinie gilt für alle Arbeitnehmer, unabhängig von Branche oder Position. Konkret bedeutet das:

  1. Recht auf Informationen: Herbert kann von seinem Arbeitgeber Auskunft darüber verlangen, wie die Bezahlung seiner Kollegen aussieht, die eine ähnliche Arbeit machen.
  2. Keine Geheimhaltungsklauseln: Unternehmen dürfen ihre Mitarbeiter nicht daran hindern, offen über ihre Gehälter zu sprechen.
  3. Schutz vor Diskriminierung: Arbeitnehmer haben das Recht, sicherzugehen, dass sie für gleichwertige Arbeit auch gleich bezahlt werden.

Für Unternehmen

Auch Unternehmen in der EU sind von der Entgelttransparenzrichtlinie betroffen. Sie gilt insbesondere für:

  • Größere Unternehmen: Arbeitgeber mit mehr als 250 Beschäftigten müssen regelmäßige Berichte über Löhne erstellen und darlegen, ob es geschlechtsspezifische Unterschiede gibt.
  • Alle Arbeitgeber: Auch kleinere Unternehmen müssen sicherstellen, dass keine Diskriminierung bei der Entlohnung stattfindet.
  • Beweislast: Stellt ein Mitarbeiter wie Herbert fest, dass er für die gleiche Arbeit weniger verdient als eine Kollegin, liegt die Beweislast bei dem Unternehmen.

Warum gilt die Richtlinie für alle?

Der sogenannte Gender Pay Gap – also der durchschnittliche Gehaltsunterschied zwischen Frauen und Männern – ist Herbert längst ein Begriff. In der Europäischen Union liegt dieser Unterschied bei rund 13 %. Genau hier setzt die Entgelttransparenzrichtlinie an: Sie soll helfen, diese Lücke zu schließen und für mehr Fairness in der Arbeitswelt zu sorgen. Deshalb gilt sie für sämtliche Beschäftigte und Unternehmen innerhalb der EU-Mitgliedstaaten.

Was hat Herbert davon?

Herbert profitiert von mehr Klarheit und Gerechtigkeit: Die neuen Regelungen sorgen dafür, dass faire Bezahlung kein Zufall mehr ist. Falls es dennoch Unterschiede gibt, stehen ihm konkrete Rechte und Wege zur Verfügung, um diese offenzulegen und anzufechten. Die Entgelttransparenzrichtlinie stärkt nicht nur die Offenheit in Gehaltsfragen, sondern auch das Vertrauen in eine gerechte Arbeitswelt.

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