Die europäische Entgelttransparenzrichtlinie 2023/970 markiert einen Wendepunkt für Unternehmen in Deutschland und Österreich. Spätestens ab Juni 2026 reicht es nicht mehr, Gehälter „marktüblich“ oder „nach Verhandlung“ zu gestalten. Geschäftsführungen und HR Leitungen müssen nachweisen können, dass Entgeltentscheidungen auf objektiven, geschlechtsneutralen Kriterien beruhen – und dass bestehende Gehaltsstrukturen keine ungerechtfertigten Unterschiede, insbesondere keinen Gender Pay Gap, aufweisen. Was nach einer reinen Compliance Pflicht klingt, ist in Wahrheit eine strategische Weichenstellung: Wer jetzt seine Vergütungssysteme strukturiert, kann Betriebsfrieden sichern, Kosten steuern und rechtliche Risiken deutlich reduzieren.

Regulatorischer Rahmen: Was die EU Richtlinie tatsächlich verlangt
Die EU-Richtlinie 2023/970 über Entgelttransparenz verpflichtet Unternehmen, Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit sicherzustellen. In Artikel 4 Absatz 4 wird ausdrücklich gefordert, dass Entgeltstrukturen auf geschlechtsneutralen, objektiven Kriterien beruhen und dass hierfür geeignete Verfahren, wie analytische Stellenbewertung, eingesetzt werden. Diese Systeme sollen sich an Faktoren wie Anforderungen, Verantwortung, Anstrengung und Arbeitsbedingungen orientieren.
Damit wird die analytische Stellenbewertung zur zentralen Grundlage moderner Vergütungssysteme. Sie ist nicht nur ein technisches Instrument, sondern ein rechtlicher Anker: Unternehmen können damit nachweisen, dass ihre Gehaltsbänder und Entgeltentscheidungen systematisch und diskriminierungsfrei gestaltet sind. Gleichzeitig verschärft die Richtlinie den Druck: Ergibt sich ein geschlechtsspezifischer Entgeltunterschied von mehr als fünf Prozent, muss dieser ab Juni 2026 innerhalb von sechs Monaten korrigiert werden – sofern er nicht objektiv begründbar ist.
Wenn Transparenz zur Lupe wird: Warum historische Gehaltsentscheidungen plötzlich problematisch sind
Viele Unternehmen haben in den letzten Jahren Gehaltsbänder eingeführt und ihre Vergütungssysteme professionalisiert. Doch mit der Kombination aus Entgelttransparenz, analytischer Stellenbewertung und Gender Pay Gap Analyse tritt ein Effekt ein, der oft unterschätzt wird: Die neuen Systeme wirken wie eine Vergrößerungslupe auf die Vergangenheit.
Typische Muster, die sichtbar werden:
- Marktgetriebene Neueinstellungen: Neue Mitarbeitende werden am oberen Ende des Gehaltsbandes eingestellt, „weil wir die Person unbedingt brauchen“ – ohne dokumentierte, objektive Begründung.
- Stagnierende Bestandsgehälter: Langjährige Mitarbeitende wurden über Jahre nur moderat angepasst und liegen nun deutlich unter den Neueinstellungen in derselben Funktionsstufe.
- Verhandlungsdominierte Entgeltpolitik: Wer gut verhandelt, verdient mehr – unabhängig von der objektiven Stellenbewertung.
- Red Circle Fälle: Einzelne Mitarbeitende liegen deutlich über dem Gehaltsband, ohne dass dies systematisch begründet ist.
In der Vergangenheit konnten solche Konstellationen oft „versteckt“ bleiben. Mit Entgelttransparenz, Gender Pay Gap Analysen und der Beweislastumkehr der Richtlinie (Art. 18) werden sie jedoch zu einem rechtlichen und sozialen Risiko. Arbeitnehmervertretungen reagieren verständlicherweise sensibel und fordern häufig eine sofortige Bereinigung aller Ungleichgewichte – unabhängig von deren Ursache.
Das System ist nicht der Schuldige: Analytische Stellenbewertung als Indikator, nicht als Problem
Ein häufiger Reflex in Unternehmen lautet: „Seit wir das neue Vergütungssystem haben, haben wir nur noch Ärger.“ Dieser Eindruck ist nachvollziehbar, aber sachlich falsch. Die analytische Stellenbewertung und die darauf aufbauenden Gehaltsbänder sind nicht die Ursache der historischen Schieflagen, sondern machen sie lediglich sichtbar.
Die eigentliche Ursache liegt in jahrzehntelangen Entgeltentscheidungen, die sich an Marktchancen, Verhandlungsgeschick und kurzfristigen Zwängen orientiert haben – nicht an einer konsistenten Entgeltphilosophie. Ohne Entgelttransparenz und objektive Bewertungssysteme würden diese Ungleichgewichte spätestens bei einer behördlichen Prüfung oder einer Klage sichtbar werden, dann jedoch mit deutlich höherem Risiko und potenziell höheren Kosten.
Die strategische Perspektive lautet daher: Das System ist das Thermometer, nicht das Fieber. Es liefert die Datenbasis, um rechtssicher und fair zu korrigieren – und nicht der Auslöser der Probleme.
Vom Schock zur Strategie: Wie Unternehmen das Problem strukturieren sollten
Statt auf pauschale Forderungen nach „sofortiger Anpassung für alle“ zu reagieren, brauchen Geschäftsführungen und HR Leitungen einen klaren, datenbasierten Ansatz. Drei Schritte sind dabei zentral: Validierung, Segmentierung und Verhandlung.
1. Validierung der Stellenbewertung: Rechtssicherheit als erster Baustein
Bevor über Geld gesprochen wird, muss die Grundlage stimmen. Die Validierung der analytischen Stellenbewertung ist eine kurzfristige, aber entscheidende Maßnahme.
- Audit der Stellenbewertung: Überprüfung durch einen neutralen externen Experten oder eine gemeinsame Arbeitsgruppe mit der Arbeitnehmervertretung. Ziel: Bestätigung, dass die Bewertung objektiv, geschlechtsneutral und konsistent angewendet wurde.
- Datenabgleich: Kontrolle, ob alle Mitarbeitenden korrekt den bewerteten Stellenprofilen zugeordnet sind.
- Dokumentation: Schriftliche Fixierung der Bewertungslogik, Kriterien und Gewichtungen als Grundlage für spätere Diskussionen und mögliche Verfahren.
Dieser Schritt schafft Vertrauen und ist die Voraussetzung dafür, dass das Vergütungssystem als legitime Basis für alle weiteren Entscheidungen akzeptiert wird.
2. Segmentierung der Gehaltsunterschiede: Priorisierung nach Risiko und Wirkung
Eine pauschale Anhebung aller „Unterbezahlten“ auf das Niveau der höchsten Neueinstellungen ist wirtschaftlich kaum darstellbar und rechtlich nicht zwingend erforderlich. Stattdessen sollten Unternehmen ihre Gehaltsstruktur systematisch segmentieren.
Priorität A – Geschlechtsspezifische Gaps > 5 %: Hier besteht ab 2026 akutes rechtliches Risiko. Diese Fälle müssen innerhalb von sechs Monaten korrigiert werden, sofern keine objektive Rechtfertigung vorliegt. Sie stehen im Zentrum der Entgelttransparenz Compliance.
Priorität B – Historische Schieflagen ohne Geschlechterbezug: Beispiele sind Unterschiede zwischen langjährigen Mitarbeitenden und Neueinstellungen in derselben Funktionsgruppe. Diese Fälle sind für den Betriebsfrieden hochrelevant, aber rechtlich weniger dringlich. Hier bietet sich ein gestaffelter Anpassungsplan über 18–36 Monate an.
Priorität C – Red Circle Fälle: Mitarbeitende, deren Gehalt oberhalb des Gehaltsbandes liegt. Hier geht es nicht um Erhöhungen, sondern um Governance: Einfrieren der Gehälter, bis das Band sie „eingeholt“ hat.
Diese Segmentierung verbindet Entgelttransparenz mit Kostenkontrolle: Kapital wird dort eingesetzt, wo das rechtliche Risiko am höchsten ist, ohne die Gesamtstruktur aus den Augen zu verlieren.
3. Verhandlungsstrategie mit der Arbeitnehmervertretung: Transparenz als Instrument, nicht als Bedrohung
Die Richtlinie betont Transparenz nicht nur gegenüber Mitarbeitenden, sondern auch in der internen Kommunikation. Unternehmen sollten diese Vorgabe aktiv nutzen, um die Diskussion mit der Arbeitnehmervertretung zu versachlichen.
- Aggregierte, anonymisierte Daten: Darstellung der Gehaltsstruktur nach Clustern, nicht nach Namen. So wird das Ausmaß der Schieflage sichtbar, ohne Einzelpersonen zu exponieren.
- Fokus auf Priorität A: Angebot einer schnellen, ggf. rückwirkenden Anpassung in den rechtlich kritischen Fällen. Das signalisiert Verantwortungsbewusstsein und reduziert das Risiko.
- Phasenplan für Priorität B: Vereinbarung eines klaren Zeitplans (z. B. 24 oder 36 Monate) zur schrittweisen Bereinigung historischer Ungleichgewichte.
- Fair Play Regel für Priorität C: Überbezahlte Mitarbeitende nehmen nicht an allgemeinen Erhöhungsrunden teil, bis die Unterbezahlten das Zielband erreicht haben.
So wird Entgelttransparenz vom Konflikttreiber zum gemeinsamen Projekt: Rechtssicherheit, Fairness und wirtschaftliche Tragfähigkeit werden miteinander verbunden.
Drei strategische Modelle im Überblick
Modell 1: Der radikale Schnitt („Big Bang“)
Vorgehen: Alle identifizierten Gaps werden zu einem Stichtag vollständig korrigiert. Vorteil: Maximale Rechtssicherheit, schnelle Befriedung der Belegschaft, klare Botschaft zu Entgeltgleichheit. Nachteil: Sehr hohe Einmalkosten, Risiko für Ergebnis und Liquidität.
Modell 2: Korridorfokus (Risk Based Approach)
Vorgehen: Konzentrierte Korrektur auf Gender Pay Gaps über fünf Prozent und andere rechtlich kritische Cluster. Historische, nicht geschlechtsspezifische Schieflagen werden über einen längeren Zeitraum bereinigt. Vorteil: Gezielter Einsatz von Budget dort, wo das größte Risiko besteht; gute Balance zwischen Compliance und Kostenkontrolle.
Modell 3: Governance Modell („New Hire Adjustment“)
Vorgehen: Einführung klarer Regeln für Neueinstellungen und Ausnahmen: Einstellungen über Bandmitte nur mit Genehmigung eines Compensation Gremiums; automatische Prüfung der Bestandsgehälter bei Einstellungen im oberen Quartil. Vorteil: Verhindert das weitere Aufklaffen der Schere und stabilisiert die Gehaltsstruktur langfristig.
Konkrete nächste Schritte für Geschäftsführung und HR
Die Zeit bis 2026 ist kürzer, als sie scheint. Wer Entgelttransparenz und EU Compliance ernst nimmt, sollte jetzt strukturiert vorgehen und die Weichen stellen.
Drei praxisnahe Handlungstipps
- Struktur schaffen: Führen Sie kurzfristig ein Audit der analytischen Stellenbewertung durch, dokumentieren Sie die Bewertungslogik und stimmen Sie diese mit der Arbeitnehmervertretung ab.
- Daten nutzen: Analysieren Sie Ihre Gehaltsstruktur nach Priorität A/B/C, identifizieren Sie Gender Pay Gaps und historische Schieflagen und entwickeln Sie einen mehrjährigen Anpassungsplan mit klaren Meilensteinen.
- Governance etablieren: Definieren Sie verbindliche Regeln für Neueinstellungen, Bandüberschreitungen und Ausnahmen, um zukünftige Ungleichgewichte zu vermeiden und Entgelttransparenz dauerhaft zu verankern.
Vom Compliance Druck zum strategischen Vorteil
Entgelttransparenz ist mehr als eine regulatorische Pflicht. Sie zwingt Unternehmen, ihre Vergütungssysteme zu klären, ihre Entgeltphilosophie zu schärfen und historische Ungleichgewichte bewusst zu adressieren. Wer diesen Prozess aktiv gestaltet, gewinnt: mehr Rechtssicherheit, mehr Vertrauen in der Belegschaft, mehr Attraktivität im Wettbewerb um Talente.
Wenn Sie Ihre Gehaltsstrukturen bis 2026 rechtssicher, fair und kostenbewusst ausrichten wollen, lohnt sich ein strukturierter Blick von außen. Ein erfahrener Partner kann helfen, analytische Stellenbewertung, Gehaltsbänder, Gender Pay Gap Analyse und Verhandlungsstrategie zu einem stimmigen Gesamtbild zu verbinden – damit Entgelttransparenz nicht als Bedrohung erlebt wird, sondern als Chance für Stabilität und Zukunftsfähigkeit Ihres Unternehmens.
Häufige Fragen zur EU-Entgelttransparenz und Bereinigung historischer Gehaltsstrukturen
Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen ein transparentes Vergütungsmodell, das auf nachvollziehbaren Kriterien basiert, Orientierung schafft und den Austausch über faire Entgeltstrukturen erleichtert – im Einklang mit den Anforderungen der EU‑Entgelttransparenz.
Gerne erläutere ich Ihnen auch die Funktionsweise von easygrading.
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