Tarifvertragsparteien und die EU-Entgelttransparenzrichtlinie – Ratgeber

von | 15. Nov. 2024

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie 2023/970 ist ein bedeutender Schritt zur Förderung der Geschlechtergerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt. Sie stellt sicher, dass der Grundsatz der Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen nicht nur ein Lippenbekenntnis bleibt, sondern aktiv durchgesetzt wird.

Die Tarifvertragsparteien sind nach der EU-Entgelttransparenzrichtlinie verpflichtet, Tarifverträge auf Diskriminierungsfreiheit zu überprüfen. Es gilt nicht mehr die Vermutung, dass die Anwendung eines Tarifvertrages automatisch vor Diskriminierung schützt.
Tarifvertragsparteien und die EU-Entgelttransparenzrichtlinie - Ratgeber 3

EU-Entgelttransparenzrichtlinie 2023/970: Aufgaben für die Tarifvertragsparteien

Es ist an der Zeit, dass die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite proaktiv handeln, um sich auf die bevorstehenden Veränderungen vorzubereiten und die Prinzipien der Entgelttransparenz in ihren Organisationen zu verankern.

Was Arbeitgeber tun müssen

Vorbereitung auf die Umsetzung der Richtlinie

Die EU-Richtlinie regelt verbindliche Einzelheiten, die neue Informations- und Berichtspflichten mit sich bringen und den Druck zur Durchsetzung erhöhen. Arbeitgeber sollten nicht darauf warten, bis die Richtlinie ab dem 07.06.2026 EU-weit umgesetzt werden muss – jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um aktiv zu werden!

Beginnen Sie mit einer umfassenden Überprüfung Ihrer Entgeltstrukturen, um sicherzustellen, dass diese den Prinzipien der Entgeltgleichheit entsprechen.

Überprüfung und Anpassung der Entgeltstrukturen

Eine sorgfältige Analyse Ihrer Entgeltstrukturen ist unerlässlich.

Fragen Sie sich:

  • Sind die Gehälter in Ihrem Unternehmen fair und transparent?
  • Wird in ihrem Unternehmen für gleiche oder gleichwertige Arbeit auch ein vergleichbares Gehalt gezahlt?
  • Berücksichtigen Sie dabei verschiedene Faktoren wie Geschlecht, Altersgruppe und Berufserfahrung. Eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts darf in keinem Fall toleriert werden.
  • Nutzen Sie digitale Tools wie easygrading.de, um eine objektive Stellenbewertung und Analyse der Entgeltstrukturen durchzuführen sowie eine sinnvolle Gehaltsstruktur zu erarbeiten.
  • Analysieren und bewerten Sie die IST-Gehälter in Ihrem Unternehmen regelmäßig (1x pro Jahr), sodass Sie Ungleichheiten frühzeitig erkennen und beheben können.

Transparente Entgeltstrukturen schaffen

Bauen Sie Strukturen und Abläufe auf, die eine kontinuierliche Analyse und Veröffentlichung Ihrer Entgeltstrukturen ermöglichen. Dies ist nicht nur ein gesetzliches Gebot, sondern auch ein wichtiger Schritt, um das Vertrauen Ihrer Mitarbeitenden zu stärken. Transparente Gehälter fördern eine offene Unternehmenskultur und motivieren Mitarbeitende, sich aktiv am Unternehmen zu beteiligen.

Kooperation mit der betrieblichen Arbeitnehmervertretung

Die Zusammenarbeit mit der betrieblichen Arbeitnehmervertretung ist entscheidend. Gemeinsam können Sie die notwendigen Korrekturen an den Entgeltstrukturen vornehmen und sicherstellen, dass die Umsetzung der Richtlinie reibungslos verläuft.

Diese Kooperation fördert nicht nur die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, sondern schafft auch einen Raum für einen konstruktiven Dialog zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitenden.

Transparenzpflichten gegenüber den Beschäftigten und Bewerbern

Schaffen Sie Möglichkeiten, durch die Sie Ihren Transparenzpflichten gegenüber Ihren Mitarbeitenden und Bewerbern nachkommen können.

Informieren Sie Ihre Belegschaft über die Entgeltstrukturen, die Kriterien für Gehaltserhöhungen und die Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung.

Klären Sie Bewerber rechtzeitig vor Vertragsabschluss über das Gehaltsniveau der zu besetzenden Stelle auf. Dies stärkt das Vertrauen der Bewerber und die Loyalität Ihrer Mitarbeitenden und fördert ein harmonisches Arbeitsumfeld.

Was Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften tun müssen

Die Tarifvertragsparteien müssen gemäß der EU-Entgeltransparenzrichtlinie die Tarifverträge auf Diskriminierungsfreiheit überprüfen.
Tarifvertragsparteien und die EU-Entgelttransparenzrichtlinie - Ratgeber 4

Überprüfung der Tarifverträge auf Diskriminierungsfreiheit

Das Gebot der Entgeltgleichheit gilt auch für Tarifverträge. Beide Vertragsseiten, d.h. sowohl die Arbeitgeberverbände als auch die Gewerkschaften, müssen unbedingt die in den Kollektivvereinbarungen enthaltenen Bestimmungen über die Einstufung und die Entlohnungsstrukturen daraufhin überprüfen, ob sie wirklich nicht diskriminierend sind. Dies betrifft insbesondere die Einordnung von „gleichwertiger Arbeit“. Die EU-Richtlinie erlaubt keine Ausnahmen für tarifliche Entgeltstrukturen, weshalb die Tarifvertragsparteien in der Verantwortung stehen, diskriminierungsfreie Regelungen zu schaffen.

Umsetzung diskriminierungsfreier Stellenbewertung

Ein Tarifvertrag verhindert gem. Art. 4 der EU-EntgelttranspRL nicht automatisch die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, des Alters, der Herkunft, der Religion usw.

Die Tarifvertragsparteien sollten bereits jetzt beginnen, sich mit den Möglichkeiten der diskriminierungsfreien Stellenbewertung vertraut zu machen. Wissen ist Macht, und je besser Sie die Tools handhaben können, die eine faire und gerechte Entlohnung gewährleisten, desto schneller besser können die erforderliche Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie angehen.

Schulungen und Workshops können dabei helfen, einerseits den unmittelbar an der Stellenbewertung Beteiligten und andererseits der gesamten Belegschaft das notwendige Wissen zu vermitteln.

Sofern Ihr Unternehmen nicht tarifgebunden ist oder einen Ausstieg aus der Tarifbindung plant, ist spätestens ab dem 07.06.2026 eine faire und transparente Vergütungsstruktur auf Basis einer diskriminierungsfreien Funktionsbewertung verpflichtend.

Dringender Handlungsbedarf

Es besteht dringender Handlungsbedarf! Die Zeit drängt, und die Tarifvertragsparteien müssen jetzt aktiv werden, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen der EU-Entgelttransparenzrichtlinie bis zum Stichtag 07.06.2026 gerecht werden. Auch wenn der Prozess in 2025 herausfordernd sein kann, ist er eine Gelegenheit, die Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten zu verbessern und ein Zeichen für Gleichheit und Fairness zu setzen.

Aktion Entgelttransparenz 2026: Jetzt handeln, Vertrauen stärken, Veränderung bewirken!

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie 2023/970 ist ein Aufruf zum Handeln. Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretungsorganisationen haben in 2025 die Chance, proaktive Schritte zu unternehmen, um die Entgeltgleichheit in ihren Organisationen zu verankern. Nutzen Sie die Gelegenheit, um eine gerechtere und transparentere Arbeitswelt zu schaffen. Indem Sie jetzt handeln, können Sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, sondern auch das Vertrauen und die Motivation Ihrer Mitarbeitenden stärken. Gemeinsam können wir eine positive Veränderung bewirken – packen wir es an!

Gerne stehen wir Ihnen seitens der Vergütungsberatung ?respondeo! bei der Umsetzung der europäischen Entgelttransparenzrichtlinie (2023/970) in Ihrem Unternehmens begleitend zur Seite. Wir analysieren den Status quo, definieren Prioritäten und begleiten Ihr Unternehmen Schritt für Schritt bei der Umsetzung der Ziele.

Selbstverständlich erläutern wir Ihnen auch gerne die Funktionsweise von easygrading, der Onlineanwendung für Stellenbewertung, IST-Gehaltsanalyse und Gehaltsbanddesign.

Schreiben Sie mir einfach eine E-Mail oder rufen Sie mich an.
+49 (0) 30 217 511 69

Geschrieben von Dr. Viktor Beyfuß

Viktor Beyfuß unterstützt Unternehmen, schnell kostenoptimiert, klare interne Wertigkeitsstrukturen und eine faire Mitarbeitervergütung zu gestalten.

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