Stellenanzeigen gehören zum Einmaleins jedes Personalers, bilden sie doch die Grundlage des Bewerbungsprozesses. Und sind sie richtig optimiert, finden sich damit genau die passenden Kandidaten und Kandidatinnen.
Deshalb sind Stellenanzeigen neben Karriereseite und Mitarbeiterempfehlungen der wichtigste Kontaktpunkt zwischen einem Unternehmen und den künftigen Mitarbeitern*innen. Doch eine essentielle Information fehlt in der Regel!
Die Aussage zum Gehalt ist eine der wichtigsten Informationen
Obwohl sich mittels Google sehr viele Ratgeber vergleichbar „Die perfekte Stellenanzeige schreiben“ finden, fehlt in nahezu allen Beiträgen der Hinweis auf eine der wichtigsten Informationen: das zu erwartende Gehalt. Der Spiegel vom 22.09.2020 berichtet über eine Studie des Recruiting-Softwarehersteller Softgarden zu der Erwartungshaltung von Bewerber*innen.
Ergebnis: Fast 75 Prozent der 6720 Studienteilnehmer*innen entschieden sich bei den ansonsten identischen Anzeigen für die Variante mit Gehaltsangabe.
Unternehmen erwarten von den Mitarbeitern*innen fachlich kompetentes Handeln. Dabei sollen alle Beteiligten auf Augenhöhe kommunizieren. Weshalb soll dann der Einstieg in das Unternehmen mit einem erheblichen Informationsgefälle zu Lasten der Mitarbeitern*innen vonstattengehen? Das entspricht nicht der gewünschten beidseitigen Augenhöhe! Mit der Nennung der Vergütungsgrößenordnung sind alle Beteiligten darüber im Bilde, was von dem Unternehmen zu erwarten ist – und gegebenenfalls auch, was nicht.
Wie können Unternehmen eine faire und nachvollziehbare Mitarbeitervergütung gewährleisten?
Unternehmen vergüten Ihre Mitarbeiter*innen in der Regel vernünftig. Aber können alle Unternehmen auch nachweisen, dass die Mitarbeitervergütung intern fair, nachvollziehbar und gerichtsfest ist? Weshalb sonst verstecken sich Unternehmen in Stellenanzeigen bestenfalls hinter Floskeln oder geben keine Information zum Gehalt?
Viele Unternehmen sind in der Vergangenheit gewachsen und haben ihre Stellenarchitektur und Vergütungsstruktur nicht gleichermaßen mitgezogen. Häufig stellen sie fest, dass sie große Unstimmigkeiten in Bezug auf Stellenwertigkeiten, Stellenbezeichnungen und in den Gehaltsstrukturen haben. Deshalb wäre eine Überprüfung oder Neugestaltung der Vergütungsstrukturen sinnvoll, bevor Aussagen zu Gehaltsgrößen im Unternehmen getroffen werden können.
Mit der der Onlineanwendung easygrading können Unternehmen kostengünstig alle Stellen in Ihrem Unternehmen eigenständig überprüfen und darauf basierend faire Gehaltsbandbreiten sowie Verfahrensweisen für Gehaltsanpassungen gestalten. So können faire und nachvollziehbare Aussagen zum Gehalt in Stellenanzeigen getroffen werden. Ein weiterer Vorteil besteht in der internen Kommunikation von fairen Gehaltsbandbreiten.
Die europäische Entgelttransparenz-Richtline (EU 2023/970) schreibt ab dem 07.06.2026 vor, dass Stellenbewerber bzw. Bewerberinnen im Vorfeld des Bewerbungsgespräches über das Vergütungsniveau der zu besetzenden Stelle informiert werden müssen. Dies kann, wie bereits seit Jahren in Österreich verpflichtend, auch mittels der Information in der Stellenausschreibung / Stellenanzeige geschehen.
Falls Sie mit mir persönlich über Ihre aktuelle Situation sprechen wollen oder individuelle Hilfe benötigen, dann lassen Sie uns einen unverbindlichen Telefontermin vereinbaren und besprechen, wie ich Sie unterstützen kann, die Vergütungsstruktur ihres Unternehmens zu gestalten.
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