Entgelttransparenzgesetz – Stellenbewertung als Basis für Transparenz in den betrieblichen Entgeltstrukturen.

von | 29. Mai. 2018

Entgelttransparenzgesetz – schleppende Nachfrage bietet keine Ausrede für saumselige Umsetzung. Erfahrungsgemäß verschärft der Gesetzgeber seine Vorgaben bei mangelhafter Umsetzung in den Unternehmen. Schaffen Sie mit einfachen Mitteln eine Basis für die betriebliche Umsetzung des Entgelttransparenzgesetzes.

„Wer verdient was?“ – Frauen fühlen sich verglichen mit ihren männlichen Kollegen oft unterbezahlt. „Zu Recht?“ fragt hierzu die „Süddeutsche Zeitung (SZ)“. Seit Anfang des Jahres können Beschäftigte bei ihrem Arbeitgeber nachbohren. Doch das tun nur wenige – wohl auch, weil sie Nachteile befürchten. (Süddeutsche Zeitung, 26.5.18/S21)


Von Arbeitgebern mit mehr als 200 Beschäftigten kann die Meldung der SZ leicht missverstanden werden. Fehlende Nachfrage bedeutet nicht, dass alles nicht so schlimm ist. Erfahrungsgemäß bessert der Gesetzgeber mit immer schärferen Vorgaben nach.

Schaffen Sie Transparenz in den betrieblichen Entgeltstrukturen. Nutzen Sie eine handhabbare Stellenbewertungssystematik für den Aufbau einer „Equal Payment Systematik“.

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Geschrieben von Dr. Viktor Beyfuß

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