EU-Entgelttransparenzrichtlinie für faire Entlohnung

von | 15. Nov.. 2024

Die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie 2023/970 wird erhebliche Auswirkungen auf die Entgeltgleichheit haben. Durch die Förderung der Lohntransparenz und die Anwendung der analytischen Arbeitsbewertung können Unternehmen ungerechtfertigte Entgeltunterschiede erkennen und korrigieren. Dies führt nicht nur zu einer gerechteren Vergütungspraxis, sondern auch zu einer höheren Mitarbeiterzufriedenheit und Mitarbeiterbindung.

Entgelttransparenz, gerechte Chancen: Die Auswirkungen der EU-Richtlinie 2023/970 auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Die Arbeitswelt verändert sich. Während Unternehmen jahrelang Gehälter für außertarifliche Positionen im Verborgenen kommuniziert haben, setzt die neue EU-Richtlinie 2023/970 über die Transparenz von Gehältern einen neuen Standard, der nicht nur die Art und Weise der Kommunikation von Gehältern revolutioniert, sondern auch das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern neu definiert.

Die EU-Richtlinie 2023/970 zur Entgelttransparenz hat das Potenzial, nicht nur die Vergütung fairer zu gestalten, sondern auch das Vertrauen zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten zu stärken.
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Im Folgenden werden einige Aspekte dieser Richtlinie beleuchtet. Ziel ist die Darstellung ausgewählter Mindestmaßnahmen, die von den Unternehmen ergriffen werden müssen, um den neuen Anforderungen gerecht werden zu können.

Die neue EU-Richtlinie 2023/970 zur Entgelttransparenz

Die EU-Richtlinie 2023/970 zur Entgelttransparenz soll die Gleichstellung der Geschlechter auf dem Arbeitsmarkt fördern und Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts beseitigen. In einer Zeit, in der Chancengleichheit am Arbeitsplatz und Fairness in der Arbeitswelt mehr denn je gefordert werden, ist diese Regelung ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Sie verpflichtet die Unternehmen, transparente Informationen über Gehälter zur Verfügung zu stellen, um eine gerechte Entlohnung zu gewährleisten. Damit ist diese Regelung nicht nur ein rechtlicher Rahmen, sondern auch eine moralische Verpflichtung für Unternehmen, die in einer modernen und fairen Arbeitswelt agieren wollen.

Ab wann gilt die EU-Entgelttransparenzrichtlinie?

Die Entgelttransparenzrichtlinie der EU ist bereits seit Juni 2023 in Kraft. Für die Umsetzung der Inhalte in nationales Recht haben die EU-Staaten seitdem drei Jahre Zeit. Das entsprechende Umsetzungsgesetz müsste in Deutschland also spätestens am 7. Juni 2026 in Kraft treten.

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie gilt seit 2023 und ist ab 2026 verpflichtend umzusetzen. Unternehmen müssen handeln.
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Das bedeutet, dass Unternehmen bereits jetzt mit der Umsetzung der geforderten Maßnahmen beginnen müssen, um ab dem 7. Juni 2026 handlungs- und auskunftsfähig zu sein.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Unternehmen nicht bis zur letzten Minute warten, um die notwendigen Anpassungen vornehmen zu können. Unternehmen, die zu spät handeln, riskieren nicht nur rechtliche Konsequenzen. Sie verlieren auch wertvolle Talente, die in einem transparenten Umfeld arbeiten wollen.

Für welche Unternehmen gilt die neue EU-Entgelttransparenzrichtlinie?

Die Richtlinie gilt grundsätzlich für alle Unternehmen, die in der EU tätig sind. Dies gilt unabhängig von ihrer Größe oder ihrer Branche. Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten sind jedoch besonders betroffen: Sie tragen in der Regel eine größere Verantwortung für die Entgeltstruktur und die Gleichbehandlung ihrer Beschäftigten. Ihnen werden zudem zusätzliche Berichtspflichten auferlegt, die über die bisherigen Regelungen des EntgelttranspG hinausgehen.

Welche Unternehmen sind nach der EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz verpflichtet und was müssen sie berichten?
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Es ist wichtig, dass sich auch kleinere Unternehmen mit den neuen Regelungen auseinandersetzen. Denn auch sie könnten im Laufe der Zeit in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen. Dies gilt umso mehr, als die Auskunftspflicht gegenüber den Beschäftigten auch ohne Berichtspflicht besteht.

Damit ist sichergestellt, dass eine erhebliche Zahl von Beschäftigten von den neuen Regelungen profitieren wird. Aus diesem Grund ist es ratsam, dass auch kleinere Unternehmen proaktive Schritte zur Schaffung von Transparenz unternehmen. In einem immer stärker umkämpften Arbeitsmarkt und vor dem Hintergrund des bereits bestehenden Mangels an qualifizierten Arbeitskräften kann dies der Schlüssel sein, um sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren.

Müssen Arbeitgeber Bewerber über das Gehaltsniveau der Stelle informieren?

Ja, es handelt sich hierbei um ein zentrales Element der neuen Richtlinie. Die Arbeitgeber haben künftig die Pflicht, die Bewerberinnen und Bewerber vor Unterbreitung eines Stellenangebots über die Höhe des Arbeitsentgelts zu informieren.

Auf diese Weise haben die Bewerberinnen und Bewerber bereits im Vorfeld Klarheit über die finanziellen Rahmenbedingungen, die sie erwarten können. Diese Offenheit stärkt nicht nur das Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Sie minimiert auch das Risiko von Missverständnissen und Enttäuschungen bei der Gehaltsverhandlung.

Ein offener Austausch über Gehälter fördert das Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Er trägt auch dazu bei, eine Unternehmenskultur zu etablieren, die von Fairness und Transparenz geprägt ist.

Die Bedeutung einer analytischen Stellenbewertung

Eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie (Art. 4 EU-EntgelttranspRL 2023/970) spielt die analytische Stellenbewertung als Grundlage für eine faire Entgeltstruktur. Mithilfe einer analytischen Stellenbewertung sind Unternehmen in der Lage, die verschiedenen Stellen innerhalb ihrer Organisation objektiv zu bewerten und angemessen zu entlohnen. Statt Gehälter willkürlich festzulegen oder sich ausschließlich an volatilen Marktpreisen zu orientieren, können Unternehmen eine strukturierte Bewertung vornehmen, die auf den spezifischen Anforderungen und Verantwortlichkeiten der jeweiligen Position basiert.

Eine sorgfältige analytische Stellenbewertung ermöglicht es den Unternehmen, gleiche und vergleichbare Stellen hinsichtlich ihrer Anforderungen zu identifizieren. Auf dieser Grundlage kann dann eine faire Gehaltsstruktur gestaltet werden. Dies ist nicht nur rechtlich notwendig. Es ist auch entscheidend für die Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die das Gefühl haben, fair behandelt zu werden, sind motivierter und produktiver und halten ihrem Arbeitgeber eher die Treue.

Darüber hinaus kann eine nachvollziehbare analytische Stellenbewertung dazu beitragen, neue Talente auf dem Arbeitsmarkt zu gewinnen. Sie zeigt potenziellen Bewerberinnen und Bewerbern, dass Ihr Unternehmen Wert auf Fairness und Transparenz legt. Dies hat nicht nur eine Steigerung der Qualität der Bewerbungen zur Folge, sondern auch eine Steigerung der Attraktivität Ihres Unternehmens auf dem Arbeitsmarkt.

Fazit

Die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz bringt weitreichende Veränderungen mit sich, an denen Unternehmen nicht vorbeikommen. Ab dem 7. Juni 2026 ist die Transparenz der Gehaltsstrukturen und die proaktive Information der Bewerberinnen und Bewerber über die Höhe des Gehalts für alle Unternehmen verpflichtend. Beschäftigte haben einen Auskunftsanspruch über ihr Gehalt im Vergleich zum Geschlecht ihrer Kolleginnen oder Kollegen. Darüber hinaus gibt es besondere Berichtspflichten zur Gehaltstransparenz im Unternehmen für Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten.

Der Schlüssel zum Erfolg liegt in der analytischen Stellenbewertung. Sie bildet die Grundlage für eine faire Entlohnung. Unternehmen, die rechtzeitig, d.h. spätestens in 2025, handeln und sich auf diese Veränderungen einstellen, minimieren nicht nur Rechtsrisiken, sondern steigern auch ihre Arbeitgeberattraktivität. In einer Welt, in der Transparenz und Fairness immer wichtiger werden, ist es an der Zeit, einen weiteren Schritt in Richtung einer gerechteren Arbeitswelt zu gehen.

Damit Sie in der verbleibenden Zeit bis Juni 2026 alles in die Wege leiten können, empfehlen wir Ihnen: Nutzen Sie eine Online-Stellenbewertung wie z.B. easygrading mit anschließender Analyse der IST-Gehaltssituation. Darauf aufbauend wird ein automatischer Vorschlag für eine Gehaltsstruktur erstellt. Dieser Vorschlag kann anschließend noch verfeinert werden.

Gehen Sie diesen Schritt, und gestalten Sie die Arbeitswelt von morgen mit – für sich, Ihre Belegschaft und die Gesellschaft!

Lassen Sie uns gemeinsam diese Chance ergreifen!

Gerne stehen wir Ihnen seitens der Vergütungsberatung ?respondeo! bei der Umsetzung der europäischen Entgelttransparenzrichtlinie (2023/970) in Ihrem Unternehmens begleitend zur Seite. Wir analysieren den Status quo, definieren Prioritäten und begleiten Ihr Unternehmen Schritt für Schritt bei der Umsetzung der Ziele.


Selbstverständlich erläutern wir Ihnen auch gerne die Funktionsweise von easygrading, der Onlineanwendung für Stellenbewertung, IST-Gehaltsanalyse und Gehaltsbanddesign.

Schreiben Sie mir einfach eine E-Mail oder rufen Sie mich an.
+49 (0) 30 217 511 69

Geschrieben von Dr. Viktor Beyfuß

Viktor Beyfuß unterstützt Unternehmen, schnell kostenoptimiert, klare interne Wertigkeitsstrukturen und eine faire Mitarbeitervergütung zu gestalten.

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